Bewertung ACQUITY AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ACQUITY AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ACQUITY AG
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Unternehmensbeteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen, jeweils soweit nicht erlaubnispflichtig. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Unternehmens- und Managementberatung, insbesondere Erbringung von Dienstleistungen in Immobilienangelegenheiten wie bspw. Strukturierung von Immobilienfinanzierungen, Finanzierungsvermittlung für Immobilientransaktionen, Beratung in Immobilienbewertungsfragen, Vermittlung von Immobilien (An- und Verkaufsberatung), Platzieren von Eigenkapitalbeteiligungen an Immobilientransaktionen, soweit diese Dienstleistungen nicht erlaubnispflichtig nach dem Kreditwesengesetz sind.