Bewertung EIO Beratung AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für EIO Beratung AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über EIO Beratung AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Vermittlung und Verwaltung von Ferien- und anderen, insbesondere auch gewerblich oder medizinisch genutzten, Immobilien im In- und Ausland, an welchen sie keine Eigentums- oder anderen dinglichen Rechte hat, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Beratungs- und ähnIicher Dienstleistungen, namentlich auch die Vornahme von Nutzungs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen. Die Gesellschaft bezweckt ferner die Beratung medizinischer Praxen, namentlich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten ailer Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen solcher Gesellschaften absichern oder garantieren; dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.