Bewertung Stiftung Revivis


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für Stiftung Revivis in Rheinau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über Stiftung Revivis

2) Im In- und Ausland werden von der Stiftung Revivis Forschungs- und Schulungsprojekte initiiert, durchgeführt und/oder unterstützt, die folgende Bedingungen erfüllen: 1) Ziel der Forschung ist die Entwicklung von marktfähigen Produkten und/oder Dienstleistungen, die dem Erhalt, der Gestaltung oder der Steigerung der Lebenskräfte dienen, und somit der Vielfalt, Differenziertheit, Gesundheit und Kreativität - in der Natur, im Menschen und in der Gesellschaft. 2) Namentlich sollen erstens technische Produkte und Verfahren auf beeinträchtigende Wirkungen (Emissionen) in den genannten Bereichen untersucht werden. Zweitens sollen Massnahmen zu deren Behebung entwickelt werden, sei es durch Ergänzung oder Modifikation der verursachenden Faktoren, sei es durch ausgleichende, belebende, korrigierende oder heilende Behandlung der Störungen. Besondere Sorgfalt soll auf die Entwicklung proaktiv fördernder (salutogenetischer) Wirkungen gelegt werden. 3) Zur Erreichung dieses Ziels werden relevante nicht-physische Wirklichkeitsbereiche in Forschung und Entwicklung ebenso mit einbezogen wie physisch-technische Aspekte. 3) Die Mittel fliessen der Stiftung zu aus Unternehmensbeteiligungen (Art. 4) und durch Zuwendungen Dritter. 4) Die Stiftung Revivis kann sich im In- und Ausland mit Anlagen an Wirtschaftsunternehmen beteiligen, die Leistungen gemäss Art. 2 erbringen. Dabei verpflichtet sich die Stiftung, ihr Stimm- und Wahlrecht bei der Bestellung der Unternehmens- und Forschungsleitung, der Verwendung der Gewinne und anderen Entscheiden so einzusetzen, dass sowohl die wirtschaftliche Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit des betreffenden Unternehmens wie auch die Zwecke der Stiftung selbst sach- und zielgemäss berücksichtigt werden und sich gegenseitig befruchten können. Auch die anderen Teilhabenden sollen angemessen einbezogen werden. Erträge, die der Stiftung aus solchen Beteiligungen zukommen, werden wiederum ausschliesslich im Sinne von Art. 2 bis 4 des Stiftungszwecks eingesetzt. 5) Das erste Unternehmen, an dem die Stiftung Revivis gemäss Art. 3 durch Erwerb von Aktien beteiligt ist und das ihre Gründung veranlasst hat, ist die Pneumatit AG mit Sitz in Rheinau CH. Mit dieser Beteiligung will die Stiftung helfen, die selbstbestimmte Unternehmensindividualität der Pneumatit AG zu sichern. Sie engagiert sich deshalb für: 1) Den engen Zusammenhang von initiativer Unternehmensführung und Aktienstimmenmehrheit; 2) Die Verwendung der Gewinne im Sinne der Unternehmensziele; 3) Die Untrennbarkeit von operativen und strategischen Gesichtspunkten.

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Der Online­verlag HELP Media AG publi­ziert seit 1996 Kon­su­menten­infor­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

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