Bewertung Ehinger Familienstiftung Tempelhof weiland Ehinger'sches Fidei Commiss
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ehinger Familienstiftung Tempelhof weiland Ehinger'sches Fidei Commiss in Augst wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ehinger Familienstiftung Tempelhof weiland Ehinger'sches Fidei Commiss
Zweck der Stiftung ist die Bestreitung der Kosten der Aus- und Weiterbildung (beruflich, nachberuflich, kulturell, musisch, körperlich), der Ausstattung und der Unterstützung, sowie der Altersfürsorge von Familienmitgliedern. Familienmitglieder (und somit Destinatäre) sind: a) Herr Alphonse C.M. Ehinger-Clauss, 1923, Kaufmann, von Basel, in 4132 Muttenz, Wiesengrundstrasse 6; b) Herr Robert Ehinger Krehl-Vischer, 1940, Bankier, von Basel, in 4144 Arlesheim, Domstrasse 2; c) Deren Ehegattinnen, sowie die aus diesen Ehen entstammenden gemeinsamen Nachkommen; d) Die angeheirateten, verwitweten und nicht wieder verheirateten Ehegatten dieser Nachkommen; e) In keinem Falle jedoch angeheiratete Ehegatten, die in einer getrennten oder geschiedenen Ehe mit hievor bezeichneten Familienmitgliedern leben.