Bewertung Maria & Rudolf Läderach Stiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Maria & Rudolf Läderach Stiftung in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Maria & Rudolf Läderach Stiftung
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige, nicht kommerzielle und insbesondere folgende Zwecke: Förderung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der wirtschaftlich und sozial benachteiligten Menschen, welche im Produktionsprozess von Rohstoffen für die Herstellung von Schokolade- und Confiserieprodukten eingebunden sind, namentlich von Kakaobauern und deren Familien. Die Unterstützung erfolgt zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedingungen der genannten Menschen; Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Institutionen im Bereich der schulischen Aus- und Weiterbildung sowie Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen; Unterstützung von Organisationen und Institutionen im Bereich der Förderung von Familie, Erziehung, Bildung und Kultur, welche gemeinnützige Projekte durchführen; Weiter leistet die Stiftung Unterstützungen zur Linderung konkreter Notlagen von hilfsbedürftigen Einzelpersonen/Familien (z. B. bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Todesfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Obdachlosigkeit, Suchtabhängigkeit, Armut und dgl.) oder zugunsten Geschädigter im Zusammenhang mit (Natur-) Katastrophen, Kriegen, Epidemien/Pandemien/Seuchen, Hungersnöten oder anderer ausserordentlicher Ereignisse. Der Stiftungsrat kann zur Reihenfolge und innerhalb der vorgenannten Zweckbereiche Prioritäten und Teilziele setzen, je nach Entwicklung des Stiftungsvermögens und Vergabeplanung. Die Unterstützung erfolgt durch finanzielle Leistungen (vorwiegend) projektbezogen an Personen, Organisationen und Institutionen oder Projektträgerschaften, die sich den vorgenannten Zweckbereichen widmen. Bei Notlagenunterstützung können Unterstützungsleistungen auch direkt an betroffene (natürliche) Personen ausgerichtet werden. Grundsätzlich werden jedoch keine Vergabungen auf Gesuch hin ausgerichtet. Die Stiftung erbringt keine Leistungen an die Stifterin und deren Aktionäre, Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieder. Die Stiftung ist im In- und Ausland tätig. Die Stiftung kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und sich daran beteiligen. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht einer Zweckänderung nach Art. 86a ZGB vor.