Bewertung Franz Burger AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Franz Burger AG in Freienwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Franz Burger AG
Herstellung und Verkauf von allgemeinen Schreiner- und Innenausbauarbeiten, Verlegen von Parkett und Verkauf von Möbeln, Küchen, Fenstern, Türen und anderweitigen Gegenständen auf dem Sektor Wohnungsbau, Ausführung von Planungsarbeiten für Um- und Neubauten, Ausführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Holz- und Kunststoffbranche im allgemeinen, Verwertung von Patenten und anderen Schutzrechten, Beteiligung an Unternehmen jeder Art und Durchführung kommerzieller Finanzgeschäfte; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Liegenschaften erwerben, überbauen, vermieten, verwalten und verkaufen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Gesellschaften des Konzerns Darlehen gewähren und für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art bestellen, einschliesslich mittels Verpfändung oder Sicherungsübereignung eigener Aktiven oder Garantien jeglicher Art, auch wenn diese Darlehen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder anderer Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.