Bewertung JIN SHIN GUILD INTERNATIONAL ASSOCIATION
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für JIN SHIN GUILD INTERNATIONAL ASSOCIATION in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über JIN SHIN GUILD INTERNATIONAL ASSOCIATION
Vereinszweck ist die Förderung der körperlichen, psychischen und emotionalen Gesundheit durch die Kunst Jin Shin. Der Verein kann jegliche Aktivitäten ausführen und jegliche Massnahme ergreifen, die zum Erreichen des obigen Zwecks erforderlich bzw. angemessen sind. Rein zu Beschreibungszwecken und ohne einschränkende Absicht seien nachstehende Aktivitäten angeführt, die der Verein zum Erreichen seines Vereinszwecks entwickeln kann: a. Organisation von Ausbildungskursen, Seminaren, Einkehrtage, Workshops und sonstige Aktivitäten und Lernplattformen mit dem Ziel, die Verbesserung der Gesundheit und körperliches, psychisches und emotionales Wohlbefinden zu fördern; b. Bekanntmachung der Kunst Jin Shin durch Informationsmaterial und verschiedene Werkzeuge digitaler Medien; c. Mitwirkung in Aktivitäten zur Bekanntmachung, Förderung und Entwicklung der Kunst Jin Shin; d. Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit schweizerischen bzw. internationalen Einrichtungen zum Erreichen seiner Ziele; e. Entwicklung jeglicher Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, insofern der Verwaltungsrat bzw. die Hauptversammlung dies beschliessen.