Bewertung Stiftung Backpack
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Backpack in Kerns wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Backpack
Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Stiftung bezweckt, die Frauenpräsenz in den Berufsbereichen Naturwissenschaften, Medizin, Technologie und/oder Leadership zu stärken, insbesondere durch Leistung von finanziellen Beiträgen zur Ermöglichung von passenden Studiengängen, Aus- oder Weiterbildungen an Universitäten und Technischen Hochschulen an Aspirantinnen mit ausgewiesener wissenschaftlicher Begabung. a) Primär soll die Unterstützung in der Schweiz oder im Ausland wohnhaften Frauen für Universitäten und Technischen Hochschulen in der Schweiz zu Gute kommen. b) Sekundär soll die Unterstützung in Europa wohnhaften Frauen für Universitäten und Technischen Hochschulen im Ausland zu Gute kommen. Neben Unterstützung von Privatpersonen können auch Beiträge an juristische Personen, mit Sitz in der Schweiz, geleistet werden, welche den vorgenannten Zweck verfolgen. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zweckbestimmung in der ganzen Schweiz und im Ausland tätig. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.