Bewertung Heinz und Maria Bachtler-Ehrsam-Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Heinz und Maria Bachtler-Ehrsam-Stiftung in Solothurn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Heinz und Maria Bachtler-Ehrsam-Stiftung
Förderung der Altersfürsorge prioritär in den Institutionen Altersheim Thüringenhaus und Altersheim St. Katharinen der Bürgergemeinde der Stadt Solothurn sowie der Spitex Region Solothurn oder deren Nachfolgeorganisationen. Nur sekundär sind Altersheime der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn zu berücksichtigen. Für beispielsweise folgende Bedürfnisse von bedürftigen Personen können Mittel zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht anderweitig (z.B. Krankenkasse, Zusatzleistungen zur AHV) übernommen werden: Übernahme von Eintrittspauschalen in die obgenannten Altersheime, Anschaffung von geeigneten Möbeln und Kleidern, Gehhilfen und altersgerechte Trainingsgeräte etc., spezielle Zuwendungen an aufwändige Pflegefälle, insbesondere Übernahme der Betreuungskosten von Patientenbeteiligungen, Äufnung eines Kontos für kleinere, unentgeltliche Leistungen bei den begünstigten Institutionen, Treueprämien inkl. allfälliger Sozialabgaben an das Pflegepersonal für mehr als zehnjährige Tätigkeit bei guter Arbeitsleistung und Anschaffung von Hilfsmitteln für kostengünstige Personentransporte, Finanzierung von Ausflügen und Vorträgen. Es darf finanziert werden, was Bedürftige im Alltag unterstützt. Die vorliegenden Statuten sind diesbezüglich weitgehend auszulegen.