Bewertung NEUROPHTA Sàrl
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für NEUROPHTA Sàrl in Guttet-Feschel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über NEUROPHTA Sàrl
Zweck der Gesellschaft ist das Betreiben eines Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens, insbesondere im Bereich der medizinischen Beratung und der Ausübung von neuroophthalmologischer Chirurgie bei allen öffentlichen, privaten oder assoziativen Einrichtungen, vorwiegend Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern in der Schweiz, und im Bereich der Tätigkeit des Verkaufs von medizinischem oder paramedizinischem Material, des Betriebs von Arztpraxen, der Ausübung der Medizin sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Transaktionen, insbesondere alle Geschäfte und Transaktionen im Zusammenhang mit der Gründung, der Abtretung, der Übernahme, der Übertragung von Geschäftsbetrieben und von Konzepten oder Franchising, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem BewG unterliegen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen; sie kann ausserdem alle Verträge abschliessen und alle Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck zusammenhängen oder es ermöglichen, ihn zu erreichen.