Bewertung Dr. Gregor Matthies Consulting & Investment Switzerland GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Dr. Gregor Matthies Consulting & Investment Switzerland GmbH in Wuppenau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Dr. Gregor Matthies Consulting & Investment Switzerland GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die nachhaltige Verwaltung eigenen Vermögens und die nachhaltige Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Beratung von Unternehmen, Vereinigungen, Verbänden sowie anderen juristischen und natürlichen Personen. Die Gesellschaft kann Patente, Handelsmarken und technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern sowie sich an anderen Unternehmen jeglicher Art im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann sämtliche Massnahmen ergreifen, die dem Gesellschaftszweck dienlich oder förderlich sind und zu diesem Zweck Geschäfte aller Art abschliessen.