Bewertung York Media AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für York Media AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über York Media AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und das Halten von direkten, indirekten oder durch Finanzinstrumente vermittelten Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, die Finanzierung von verbundenen Unternehmen sowie die Durchführung von Platzierungen und Investitionen, wobei die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien in der Schweiz halten, nur eingegangen werden, wenn diese Immobilien ausschliesslich zu kommerziellen Zwecken (Betriebsstätten) genutzt werden. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung der Gesellschaft und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere die Eröffnung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, die Beteiligung an anderen Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland sowie der Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung und die Verpfändung von Grundstücken (in der Schweiz nur von Grundstücken, die ausschliesslich gewerblichen Zwecken dienen). Die Gesellschaft ist zu Finanzierungen, Sanierungs- und lnterventionsmassnahmen zugunsten der Aktionäre oder Dritter berechtigt; sie kann ferner Darlehen an Aktionäre, Konzernunternehmen oder Dritte gewähren, wenn dies dem Interesse eines oder aller vorgenannten Personen dient.