Bewertung Gönnervereinigung Widmer-Zwyssig
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Gönnervereinigung Widmer-Zwyssig in Obere Kirchzelg 9, 5430 Wettingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gönnervereinigung Widmer-Zwyssig
Die Gönnervereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedeutung des Textdichters Leonhard Widmer und des Komponisten P. Alberik Zwyssig als Schöpfer der Schweizerischen Nationalhymne angemessen zu würdigen und vermehrt im Bewusstsein unserer Bevölkerung zu verankern und zu vertiefen.
Der Schweizerpsalm, 1841 in Zug entstanden, ist ein überkonfessionelles Gemeinschaftswerk von Leonhard Widmer und P. Alberik Zwyssig. Die Komposition basiert auf dem von P. A. Zwyssig 1835 in Wettingen geschaffenen Graduale (Stufengesang) „Diligam te Domine”.
Die „Messe mit dem Schweizerpsalm”, welcher "Diligam te Domine" resp. der "Schweizerpsalm" zu Grunde liegen, trägt bei zum Verständnis und zur Akzeptanz der Schweizerischen Nationalhymne. Ihre Weiterverbreitung ist eines der Hauptziele der Gönnervereinigung.
Das berührende, schlichte und eingängige Werk im Stile einer klassischen Orchestermesse eignet sich für Gottesdienste aller Konfessionen, auch für Konzerte und Gemeinschaftsprojekte.
Denkmal Bauen Das Zwyssigdenkmal in Bauen von Hugo Siegwart 1900/1901 Die Gönnervereinigung steht zur Landeshymne und lehnt Versuche, der Hymne einen „prägnanten Text” zu unterlegen oder sie zu „aktualisieren”, ab und ist der ist Ansicht, dass die heutige Nationalhymne die vielfältigen Erwartungen an eine Landeshymne erfüllt und dass es keinen Grund gibt, sie zu verändern. Die seit 50 Jahren getätigten Versuche, die Schweizerische Landeshymne zu ersetzen oder ihr einen neuen Text zu unterlegen, haben nach Ansicht führender Historiker im Fiasko geendet. Diese Haltung vertritt auch der Schweizerische Bundesrat. Eine Hymne zu „aktualisieren” hiesse, sie alle paar Jahre abzuändern, was zu einem Chaos ohne Ende führen würde.