Bewertung Blockchain Association for Finance (BAF)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Blockchain Association for Finance (BAF) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Blockchain Association for Finance (BAF)
Der Zweck des Vereins ist es: allgemeine Governance- und Managementregeln für und zwischen den Nutzern einer auf einer Blockchain-Technologie basierenden Plattform vorzusehen, die darauf abzielt, den Informationsaustausch zwischen Banken/Wertpapierfirmen einerseits und externen Vermögensverwaltern andererseits zu vereinfachen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Plattform auch darauf abzielen, den Informationsaustausch zwischen allen Finanzdienstleistern, anderen Finanzintermediären, Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden zu vereinfachen (nachfolgend die «Plattform»); sicherzustellen, dass die Plattform mit den Bedürfnissen ihrer Mitglieder übereinstimmt; die gemeinsamen Standards für das Onboarding, insbesondere externer Vermögensverwalter (z.B. einen Dokumentensatz und Informationen, die von den externen Vermögensverwaltern bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einer Bank/Wertpapierfirma vorzulegen sind) festzulegen und zu verbessern; über die notwendige gemeinsame Entwicklung, Verbesserung, zusätzliche Spezifikation oder gemeinsame Funktionalität der Plattform zu bestimmen und zu entscheiden; regulatorische Änderungen zu verfolgen, um die Übereinstimmung der Plattform mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten; Workshops mit Experten und unter den Mitgliedern zu organisieren, insbesondere in Bezug auf regulatorische Entwicklungen; die Kontinuität der Plattform gemäss einem zwischen dem Verein und dem Anbieter der Plattform vereinbarten Dienstleistungsvertrag sicherzustellen. Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben und alle Massnahmen ergreifen, die zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele notwendig und geeignet sind.