Bewertung Fondation Bruno F. Mettler
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fondation Bruno F. Mettler in Freienbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fondation Bruno F. Mettler
Zweck der Stiftung ist die Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung und Unterstützung von Familienangehörigen und ähnliche Zwecke, wie die Förderung des Familiensinns und Familienzusammenhaltes, Ahnenforschung, Ehrung des Gedenkens an die Vorfahren. Insbesondere bezweckt die Stiftung zugunsten ihrer Destinatäre im Rahmen von Art. 335 ZGB folgendes: Beiträge zur Bildung und Erziehung; Förderung des Allgemeinwissens; Unterstützung bei Erkrankung, Gebrechen, Berufsunfähigkeit oder Not; Unterstützung im Alter insb. zur Linderung von Gebrechlichkeit und Behinderung; Hilfe bei physischen oder psychischen Beeinträchtigungen; Ausstattung; Förderung des Familiensinns und Familienzusammenhaltes, Ahnenforschung, Ehrung des Gedenkens an die Vorfahren. Die Stiftung ist befugt, alle Geschäfte abzuschliessen, die der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen. In diesem Rahmen ist auch die Veräusserung oder Belastung des Stiftungsvermögens einschliesslich des Ertrages sowie die nicht gewerbliche Gewährung von Darlehen und Krediten zulässig. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.