Bewertung SHARKPROJECT International
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SHARKPROJECT International in Affoltern am Albis wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SHARKPROJECT International
Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen ist der Zweck des Vereins der weltweite Schutz von Haien und der marinen Ökosysteme. Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen, mit gleichem Vereinszweck soll er die Zusammenarbeit der nationalen Organisationen wirksam unterstützen und bündeln. Er ist zuständig für alle internationalen Projekte, zentrale Kampagnen, die zentrale Website, internationale Newsletter, gemeinsame Aktions-Websites, Förderung wissenschaftlicher Projekte, internationale Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit etc. Er stellt den nationalen SHARKPROJECT-Organisationen Medienmaterial (Foto, Film, Grafiken, etc.) zur Verfügung. Entsprechende Bild- und Urheberrechte werden in einem separaten Vertrag geregelt. Der Verein erlässt bindende Weisungen oder Richtlinien gegenüber seinen Mitgliedern. Zudem können die Statuten vorsehen, dass die Mitglieder zur Sicherstellung dieser Paragrafen (insbesondere §2 Ziff. 3 und 4) Verträge mit dem Verein abschliessen.