Bewertung Heidi Ott Stiftung, HelferHilfe Tiere in Not
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Heidi Ott Stiftung, HelferHilfe Tiere in Not in Bremgarten (AG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Heidi Ott Stiftung, HelferHilfe Tiere in Not
Die Stiftung unterstützt Institutionen und Privatpersonen im Bereich Tierhilfe, Tier- und Artenschutz. Die Stiftung unterstützt und fördert Bestrebungen zur Verbesserung der Würde des Tieres als Kreatur, insbesondere in den Bereichen artgerechte Tierhaltung und Ernährung sowie die Bewahrung des Tieres vor Leid und Qualen. Im Weiteren fördert die Stiftung den Zugang des Menschen zu Tieren und dessen Bewusstsein und Achtung des Tieres als Kreatur und Schöpfung an sich. Die Stiftung kann auch finanzielle Beiträge an andere Organisationen leisten, welche gleichartige Ziele verfolgen. Die Stiftung kann sich zur Zweckerreichung insbesondere politisch und pädagogisch engagieren, mit anderen Institutionen zusammenarbeiten, Grundstücke erwerben sowie Tierheime und Ähnliches führen. Die Stiftung kann ferner mit der Puppen- und Spielzeugsammlung der Stifterin Ausstellungen und Ähnliches durchführen sowie mit der Sammlung an antiken Puppen und Spielzeugen Handel betreiben sowie Objekte der Sammlung verkaufen, wobei der gesamte Erlös dieser Aktivitäten der Stiftung bzw. dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Schweiz und im Ausland tätig. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.