Bewertung Familienstiftung Dorer, Baden
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Familienstiftung Dorer, Baden in Baden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Familienstiftung Dorer, Baden
3.1 Die Stiftung verfolgt den Zweck, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens an Berechtigte gemäss Art. 3.2 Beiträge gemäss Art, 3.3 und 3.4 auszurichten. 3.2 Berechtigt für den Bezug von Beiträgen sind Angehörige der Familien Dorer mit Heimatort Baden sowie deren Nachkommen, soweit sie den Namen Dorer tragen. Ebenfalls berechtigt sind Nachkommen, die durch Heirat oder Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr den Namen Dorer tragen, sowie deren Kinder. Dagegen sind die Enkel und weitere Nachkommen dieser Angehörigen nicht mehr berechtigt, von der Stiftung Beiträge zu erhalten. Es gelten die amtlichen Namen, nicht allfällige Allianznamen. 3.3 Beiträge sind in erster Priorität an die Kosten der Erstausbildung nach der obligatorischen Schulzeit (Berufsausbildung, Gymnasial- und Hochschulstudien), in zweiter Priorität an den Aufwand für Weiterbildung und/oder Studienaufenthalte auszurichten. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern resp. der Stipendienbewerber sind bei der Festlegung der Beiträge zu berücksichtigen. 3.4 Zudem kann die Stiftung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens auch Unterstützungsleistungen ausrichten, falls Berechtigte gemäss Ziffer 3.2 hievor bedürftig und in finanzieller Not sind.