Bewertung Nawo Immobilien AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Nawo Immobilien AG in Giswil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Nawo Immobilien AG
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erstellung, das Halten, Verwalten, Mieten, Vermieten und Entwickeln sowie die Veräusserung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienvermittlung und -verwaltung, Bautreuhand und allgemeiner Treuhand, Buchhaltung, Unternehmens- und Finanzierungsberatung, Steuerberatung, Nachlassregelungen, sowie Sanierungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diesen direkt oder indirekt zu fördern. Die Gesellschaf kann für Verbindlichkeiten von mit ihr verbundenen Gesellschaften und Personen Darlehen gewähren und Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich die Gewährung von Pfandrechten an oder der fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder der Gewährung von Garantien jeglicher Art, auch unentgeltlich.