Bewertung Stiftung Edmund Platel
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Edmund Platel in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Edmund Platel
Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von Beiträgen an die direkten Nachkommen des Dr. med. Heinrich Bircher sel. und dessen Gattin Anna geb. Schatzmann, von Küttigen und Aarau, ihrer Witwen und Witwer, wobei bis zum dritten Grad alle für Beiträge in Frage kommenden Nachkommen berücksichtigt werden können. Ab viertem Grad sollen in der Regel jeweilen nur noch die männlichen Nachkommen und ihre Abgehörigen der männlichen Stämme des dritten Grades mit Beiträgen bedacht werden. Die Erträgnisse sind insbesondere zu verwenden zu Beiträgen: An Krankenpflege, Arztrechnungen, Spital- und Kuraufenthalte in Krankheitsfällen; an Haushaltungskosten, wenn die Mittel knapp sind, insbesondere in Folge von Krankheit oder Tod des Ernährers; an Erziehungs-, Studien- und berufliche Weiterbildungskosten; an Aussteuern; an Erholungsaufenthalte von allen älteren Berechtigten auch abgesehen von Fällen eigentlicher Krankheit; die Einräumung eines Wohnrechtes in der der Stiftung gehörenden Liegenschaft, nötigenfalls zu günstigen Mietbedingungen, an Bedachte, wobei ältere Berechtigte zu bevorzugen sind.