Bewertung Stiftung Profactum
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Profactum in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Profactum
Die Stiftung bezweckt: a. die Beschaffung und Verbreitung nicht verfremdeter Informationen, insbesondere aus Ländern mit Medienzensur, zu fördern, und b. die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Aussenpolitik der schweizerischen Eidgenossenschaft zu unterstützen. Die Stiftung fördert dem Stiftungszweck dienliche Massnahmen. Sie kann insbesondere auch mit anderen Organisationen, die den Stiftungszweck unterstützen, zusammenarbeiten. Die Stiftung kann Publikationen herausgeben und Aufträge für Studien, Gutachten und wissenschaftliche Arbeiten aller Art an Dritte erteilen. Die Stiftung ist hauptsächlich regional ausgerichtet tätig. Sie kann sich an juristischen Personen beteiligen. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an. Der Stifter behält sich gemäss Art. 86a ZGB ausdrücklich das Recht zur Änderung des Zweckes vor.