Bewertung KA BOOM Holding AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KA BOOM Holding AG in Gossau (SG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KA BOOM Holding AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Finanzierung von Beteiligungen im In- und Ausland. Sie kann insbesondere zu ihrer Unternehmensgruppe gehörende Gesellschaften beraten, koordinieren, leiten und kontrollieren. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Vertretungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum und Wertschriften zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten sowie Darlehen zu gewähren und Kredit aufzunehmen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.