Bewertung Römisch-katholische Pfarrhelferpfrundstiftung Ingenbohl-Brunnen
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Die Konsumentenbewertung für Römisch-katholische Pfarrhelferpfrundstiftung Ingenbohl-Brunnen in Ingenbohl wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Römisch-katholische Pfarrhelferpfrundstiftung Ingenbohl-Brunnen
Die Stiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Ingenbohl-Brunnen und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten durch das Zurverfügungstellen der weiteren kirchlichen Liegenschaften zu ermöglichen wie auch durch die entsprechenden Erträgnisse zu erleichtern. Sie gewährleistet den römisch-katholischen Kultus und trägt soweit möglich im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zum Unterhalt der zur Verfügung gestellten kirchlichen Güter bei. Insbesondere stellt die Pfarrhelferpfrundstiftung als Benefizium ihr Vermögen und dessen Ertrag dem Inhaber des betreffenden Kirchenamtes, welches mit der Stiftung verbunden ist, zur Verfügung. Dies gilt hinsichtlich des Personal- als auch des Sachbedarfes. Namentlich trägt die Pfarrhelferpfrundstiftung im Rahmen der ordentlichen Verwaltung nach ihren finanziellen Möglichkeiten zur Entlöhnung des in das Kirchenamt eingesetzten Geistlichen bzw. des vom Diözesanbischof ernannten Pfarradministrators während der Dauer seines Amtes bei. Die Finanzierung der materiellen Bedürfnisse des Kirchenamtes wird durch die patronatische Verpflichtung der Glieder der Pfarrei sichergestellt. Im Übrigen sind der Zweck sowie die ordentliche resp. ausserordentliche Verwaltung der Pfarrhelferpfrundstiftung im kanonischen Recht massgebend bestimmt.