Bewertung Landtwing Familien-Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Landtwing Familien-Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Landtwing Familien-Stiftung
Dieser disponible Ertrag solle zur sorgfältigen Erziehung aller anteilhabenden Söhne, die das dreizehnte Jahr erfüllt haben und besonders der Aermeren und derjenigen so vorzügliche Geistesanlagen zeigen, verwendet werden; dann zur zweckmässigen Unterstützung wahrhaft armer und rechtschaffener Anteilhaber; bei Brand-, Wasser- oder anderen unverschuldeten Unglücken eines oder mehrerer Anteilhaber, wo Hilfe und zwar, schnelle Hilfe unumgänglich notwendig ist, darf der Verwaltungsrath über vier disponible halbe Jahreszinse zu Gunsten der Verunglückten verfügen, in aller höchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; - dieser halbe Zins solle aber in folgenden besseren Jahren wieder nach und nach aus den disponible Zinsen in den Fond ersetzt werden; die weibliche Nachkommenschaft ist zwar ausgeschlossen, und kein Recht auf diesen Fond, jedoch wenn einmal der ganz Zins disponibel ist, mag Töchtern von wirklichen Anteilhabern im Falle der Verarmung eine milde Unterstützung gereicht werden, die spätere Nachkommenschaft dieser Töchter aber aus anderen Verzweigungen ist dem Familienfond fremd.