Bewertung Dr. Bernhard Richard'sche Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Dr. Bernhard Richard'sche Stiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Dr. Bernhard Richard'sche Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Institutionen und Projekten im Zusammenhang mit Kindern mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen in Basel und Umgebung. Dies beinhaltet die Förderung und Unterstützung von Institutionen und Projekten im medizinischen und/oder Forschungsbereich, von Therapien, der Infrastruktur und des Umfelds für Kinder in medizinischer Behandlung, von sonstigen Förderprojekten. Die Stiftung kann auch Leistungen an betroffene Menschen in Not direkt ausrichten. Die Stiftung kann zudem eigene gemeinnützige Projekte im Rahmen ihrer Tätigkeit entwickeln. Der Stiftungsrat kann im Rahmen eines Reglements Richtlinien zur Umsetzung dieses Stiftungszweckes formulieren. Dabei kann er insbesondere Kriterien zur Anspruchsberechtigung und zur Auswahl der Destinatäre festlegen sowie Fragen zu den Abläufen, zur Delegation der Auswahl, zur Bestätigung der Verwendung der Mittel und andere klären. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.