Bewertung Annelies Hassler Familienstiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Annelies Hassler Familienstiftung in Aarau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Annelies Hassler Familienstiftung
Der Zweck der Sitftung besteht in der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der Nachkommen von meinen Adoptivkindern Hansruedi Hassler, geb. 22.3.1960, und Vreni Furundaoturan-Hassler, geb. 5.11.1961, und der Unterstützung und Hilfestellung im Alter, bei Krankheit und Unfall, sowie bei Bedürftigkeit und in Notsituationen von Hansruedi Hassler und Vreni Furundaoturan-Hassler sowie deren jeweiligen Nachkommen. Insbesondere bezweckt die Stiftung, dass: a) allen jungen Familienmitglieder zu einer ihrer Befähigung angemessenen, möglichst guten Schul- und Ausbildung verholfen wird, dass sie für Sprachaufenthalte und Weiterbildungsstufen im In- und Ausland die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten und dass ihnen im Zusammenhang mit der Ausstattung für die Berufsausübung geholfen wird; b) den betagten, kranken oder invaliden Familienangehörigen die erforderliche Hilfestellung für Unterbringung, Betreuung, medizinische Versorgung, für Therapie und Kuraufenthalte etc. geleistet wird, soweit diese nicht durch Versicherungen oder die öffentliche Hand gedeckt wird; c) den Familienangehörigen bei Bedürftigkeit und in anderen Notsituationen geholfen wird, unabhängig davon, aus welchen Gründen auch immer die Bedürftigkeit entstanden sein oder die Notsituation herrühren mag.