Bewertung Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG in Brugg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG
Zweck der Gesellschaft ist die Übernahme der Aufgaben einer Organisation der Arbeitswelt (OdA) mit gemeinnütziger öffentlicher Zweckbestimmung nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Berufsbildung. Dazu gehören insbesondere: a. Die Belange der Berufsbildung auf der Sekundarstufe II und der höheren Berufsbildung zu regeln; b. Die Berufsbildung gemäss den Bedürfnissen der Ausbildungsbetriebe zu fördern; c. Die Berufsbildung und Nachwuchsförderung, insbesondere das Berufsmarketing zusammen mit bereits bestehenden kantonalen Institutionen zu fördern und zu unterstützen; d. Die Qualität der Ausbildungen zu fördern; e. Die Zusammenarbeit mit gleich gelagerten Organisationen in der Schweiz zu fördern; f. Die Berufsbildung mit den zuständigen staatlichen und privaten Instanzen zu koordinieren und zu fördern. Die Gesellschaft kann mit anderen gleichgelagerten Organisationen und mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammenarbeiten und Verträge abschliessen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.