Bewertung Fondation Terre humaine, universelle et naturelle
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fondation Terre humaine, universelle et naturelle in Fribourg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fondation Terre humaine, universelle et naturelle
Hilfe humanitärer Art zu Gunsten von Personen in Not sowie benachteiligter und bedürftiger Personen zu erbringen. Die Stiftung kann insbesonderer: bestehende Hilfswerke, Hilfsorganisationen, usw. unterstützen; mit anderen Hilfswerken, Hilfsorganisationen, NGO usw. zusammenarbeiten. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftung sind im Rahmen ihrer Zweckverfolgung geografisch keine Grenzen gesetzt. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.