Bewertung Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Der Verein bezweckt die Errichtung und den Betrieb einer Ombudsstelle gemäss Artikel 74 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes für Finanzinstitute, Finanzdienstleister und Kundenberaterinnen und -berater (nachfolgend Finanzdienstleister). Er errichtet zu diesem Zweck Schlichtungsstellen in allen vier Landesteilen. Die Tätigkeit der Ombudsstelle erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz und erfolgt in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Der Vorstand kann für einzelne Schlichtungsstellen weitere Sprachen vorsehen. Der Verein ist nicht gewinnstrebig. Er kann jedoch die erforderlichen Rücklagen bilden, welche zur Sicherung der Tätigkeit angemessen sind. Der Verein kann ein Schiedsgericht errichten, das den der Ombudsstelle angeschlossenen Finanzdienstleistern sowie deren Kunden im Falle des Scheiterns einer Vermittlung zu freiwilligen Verfügung steht. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend die angeschlossenen Finanzdienstleister und über seine eigene Tätigkeit.