Bewertung HVS Sicherheitenverwaltung GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HVS Sicherheitenverwaltung GmbH in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HVS Sicherheitenverwaltung GmbH
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist, die Ansprüche der Gläubiger von Pfandbriefen der Hypo Vorarlberg Bank AG (einer Gesellschaft österreichischen Rechts) betreffend schweizerischer Deckungswerte sicherzustellen, welche von dieser zur Deckung der von ihr emittierten Pfandbriefe verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Transaktionen durchführen, die nicht direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen. Es ist ihr insbesondere untersagt, Liegenschaften zu erwerben oder zu halten. Die Gesellschaft darf sich an keinen Unternehmen beteiligen. Sie darf weder Sicherheiten für sich oder Dritte stellen, noch Garantien, Bürgschaften und dergleichen zu Gunsten Dritter abgeben. Die Gesellschaft ist zur Vornahme anderer Geschäfte und Massnahmen berechtigt, die für den Gesellschaftszweck notwendig oder nützlich sind.