Bewertung Karan Stiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Karan Stiftung in Feusisberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Karan Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Allgemeininteressen, indem sie selbst gemeinnützige und im öffentlichen Zweck liegende Aktivitäten erbringt und andere in ihren gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Zweck liegenden Aktivitäten unterstützt. Mit dem Stiftungskapital und dessen Erträgen bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung sozialer philanthropischer, karitativer, humanitärer, gesundheitsfördernder, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, technischer, ökologischer und anderer ausschliesslich gemeinnütziger Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie unterstützt und fördert zu diesem Zweck Projekte und Organisationen im Allgemeininteresse. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen Projekten der allgemeinen Bildung, der Ökologie (insbesondere Denkmal-, Heimat-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz), der Belange des Sports (insbesondere der Breitensportförderung), der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen unterstützen, insbesondere die Stiftung "Sammlung E.G. Bührle" (CHE-101.868.987) sowie die "Géza Anda-Stiftung" (CHE-110.234.882). Des Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der sozialen Fürsorge, der Menschenrechte, der Friedensförderung sowie sonstiger Sozialziele im Sinne des Art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang soll die Stiftung auch Projekte fördern, die dazu beitragen, kulturelle Differenzen insbesondere zwischen verschiedenen Nationen, Völkern und Altersgruppen zu überbrücken und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Sponsorenbeiträge, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und/oder bestehende fördern. Zuwendungen an Angehörige oder nahstehende natürliche oder juristische Personen des Stifters oder Mitgliedern des Stiftungsrats sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die vom selben Stifter und/oder ihm nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden.