Bewertung LJo-Immo GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für LJo-Immo GmbH in St. Ursen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über LJo-Immo GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, den Tausch und den Handel mit Immobilien aller Art (in der Schweiz unter Ausschluss der unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland fallenden Rechtsgeschäfte), die Verwaltung von Immobilien sowie die Erbringung jeglicher Art von Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben in der Schweiz unter Ausschluss der unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland fallenden Rechtsgeschäfte), halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle mit dem Hauptzweck zusammenhängenden Geschäfte abschliessen und sämtliche Massnahmen treffen, die die Geschäftsführung im Interesse der Gesellschaft als geeignet betrachtet. Kann Darlehen und Bürgschaften an die Gesellschafter oder Dritte gewähren oder sicherstellen und Verpfändungen durch Pfandtitel sicherstellen.