Bewertung Verein Weiterbildungsfonds der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Verein Weiterbildungsfonds der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Weiterbildungsfonds der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie
Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV) gründen den Verein zum Zwecke der Verwaltung der Weiterbildungsbeiträge gemäss dem jeweils gültigen GAV. Der Verein bezweckt die Verwaltung der Weiterbildungsbeiträge sowie die Organisation der Zusammenarbeit der Vertragsparteien des GAV in Bezug auf die von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zu leistenden Weiterbildungsbeiträge gemäss GAV. Zu diesem Zweck finanziert der Verein insbesondere; Beiträge an die gemeinsamen Schulungsinstitutionen (wie z.B. das sfb Bildungszentrum) und Veranstaltungen der Vertragsparteien; Beiträge an die Prüfungsträgerschaften der Vertragsparteien; Beiträge an gemeinsame Weiterbildungsaktionen der Vertragsparteien; Beiträge an gemeinsame Informations- und Weiterbildungsbroschüren; Beiträge für den Aufbau und allenfalls den Betrieb des Umschulungsmodells MEM-Passerelle 4.0 und alle damit in Zusammenhang stehenden Organisationen, Unternehmungen, Instrumente und Strukturen Beiträge für den Aufbau von Instrumenten und Strukturen zur Unterstützung der Weiterbildung und des Erhalts der Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden der Mitgliederfirmen der Arbeitgebervertragspartei; Beiträge für die Erprobung solcher Instrumente und Strukturen (Pilotprojekte); und Weiterbildungsbeiträge an die Vertragsparteien gemäss den Vereinsstatuten basierend auf dem Nachweis der vorgängig genannten Verwendungszwecke. Der Verein kann weitere, der Zweckerfüllung dienende Tätigkeiten finanzieren und sich an der Erfüllung und Finanzierung weiterer weiterbildungsbezogener Aufgaben zugunsten der dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden beteiligen. Zudem finanziert der Verein die Überwachung und Kontrolle der zweckmässigen Verwendung der eingesetzten Mittel.









