Bewertung Bühler'sche Familienstiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bühler'sche Familienstiftung in Hombrechtikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bühler'sche Familienstiftung
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat.