Bewertung BvC-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BvC-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BvC-Stiftung
Die Stiftung bezweckt, die Unterstützung bedürftiger Menschen im In- und Ausland, die Förderung junger Schweizer Künstler sowie gemeinnütziger Schweizer Institutionen im kulturellen Bereich. Die hauptsächlichen Wirkungskreise sind: Unterstützung von Institutionen und Projekten in der Schweiz und Entwicklungs- oder Schwellenländern, die menschliche Not lindern. Förderung der Lebensqualität bedürftiger und randständiger Menschen, insbesondere durch Bildung und Ausbildung. Finanzierung von Auslandsaufenthalten für Schweizer Künstler zur Förderung ihres künstlerischen Schaffens. Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen in der Schweiz im Bereich des Theaterschaffens und der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, die auf alle Bevölkerungsschichten ausgerichtet sind. Das Halten und Verwalten von Immobilien für die Verfolgung des gemeinnützigen Stiftungszwecks. Die Stiftung hat keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor. Der geänderte Zweck muss ebenfalls ausschliesslich gemeinnützig sein.