Bewertung Mercy-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Mercy-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Mercy-Stiftung
Die Stiftung unterstutzt finanziell schwache Menschen, insbesondere Frauen, die in ihrer psychischen oder physischen Situation überfordert sind und in irgendeiner Form Hilfe zur Gesundung benötigen. Sie erfüllt den Stiftungszweck vor allem auf folgende Weise: Sie ermöglicht minderbemittelten Menschen einen Kuraufenthalt im Kurhaus Oberwaid in St. Gallen, im Sinne des testamentarischen Willens von Frau Anita Hubacher. Sie hilft Menschen, insbesondere Frauen, in ihrer Gesundung durch einen Aufenthalt in klostereigenen Institutionen: Sie übernimmt dabei einen Teil oder die gesamten Kosten für einen Kuraufenthalt, namentlich in den klostereigenen Kurhäusern Oberwaid in St. Gallen, Bergruh in Amden und Haus Bethania. Sie übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten, die durch entsprechende Betreuung und Begleitung, Therapie, Bildung und Beherbergung von minderbemittelten Menschen, insbesondere Frauen, in den übrigen klostereigenen Institutionen entstehen. In speziellen Situationen und in Härtefällen kann sie geschuldete Gesundheitskosten von Drittpersonen übernehmen.