Bewertung YS AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für YS AG in Zumikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über YS AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb und die Beratung von Hotels, Hostels, Restaurants, Bars, Cafés, Pubs, Catering, Gast- und Unterhaltungsstätten und den Handel mit Waren aller Art. insbesondere mit Lebensmitteln und Lebensmittelprodukten sowie mit Getränken aller Art. Ausserdem bezweckt sie die Durchführung von Investment- und Transportgeschäften sowie die Durchführung von Finanzierungsgeschäften aller Art, insbesondere im Gebiet der Restaurations-, Hotels- sowie Lebensmittel- und Getränkebranche. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit diesem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie kann Grundstücke kaufen, verkaufen und bewirtschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich beteiligen und sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen.