Bewertung Prime Info AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Prime Info AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Prime Info AG
Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten und Funktionen im Treuhand- und Versicherungsbereich, insbesondere die Ausführung aller Treuhandmandate, die Organisation und Führung von Buchhaltungen, die Erstellung von Abschlüssen, die Erstellung von Steuererklärungen, die Kontrolle, das Inkasso, die Steuer-, Wirtschafts-, Finanz- und Rechtsberatung, die Versicherungs- und Vorsorgeberatung, die Beratung bei der Gründung, der Verwaltung und der Liquidation von Gesellschaften sowie die Verwaltung von Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen; alle Handels-, Industrie-, Finanz-, Wertpapier- und Immobiliengeschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss der Geschäfte, die nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen förderlich ist.









