Bewertung Stiftung Hunde in Not
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Hunde in Not in Sutz-Lattrigen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Hunde in Not
Die Stiftung bezweckt das Wohl notleidender, d.h. herrenloser, verletzter, kranker oder vom Tode bedrohter Hunde (1. Priorität) sowie auch von anderen Heim-, Nutz-, Wildtieren, etc. (2. Priorität). Sie leistet dabei finanzielle Unterstützung an private oder öffentliche Trägerschaften (natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, etc.), welche die Aufnahme, Pflege oder allenfalls Weiterplatzierung von notleidenden Hunden bzw. anderen Tieren entweder selbst betreiben oder solche Einrichtungen unterstützen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung schwergewichtig in Europa tätig, sie kann jedoch auch weltweit tätig sein. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.