Bewertung T. Nydegger Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für T. Nydegger Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über T. Nydegger Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von: alleinerziehenden oder bedürftigen Eltern mit einem oder mehreren Kindern bis das Kind/die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hat/haben; bedürftigen Kindern bis zum Erreichen des achtzehnten Lebensjahrs; Institutionen, die solche Kinder unterstützen und fördern, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeit- und Kulturvereine, insbesondere für spezielle Kinderprogramme oder -projekte, Nachwuchsförderung udgl.; steuerbefreiten Tierheimen. Die unterstützungsbedürftigen natürlichen Personen müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: ihr Wohnsitz muss seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern sein; sie müssen Schweizer Bürger oder mindestens im Besitz eines Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) sein; sie dürfen für keine vorsätzlich begangenen Verbrechen schuldig gesprochen worden sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral.