Bewertung Ursula Strebel-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ursula Strebel-Stiftung in Andermatt wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ursula Strebel-Stiftung
Der Zweck der Stiftung ist die Leistung von finanzieller Hilfe für die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus finanzschwachen Verhältnissen, in den Gründungskantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Uri, Schwyz und Unterwalden (bestehend aus Obwalden und Nidwalden). Die Stiftung hilft auf Antrag den Betroffenen direkt durch einmalige oder wiederkehrende Unterstützungsbeiträge, Übernahme von Ausbildungskosten, Kosten für Fachliteratur und Ausbildungsmaterial, Beiträge an Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung für Ausbildungen ausserhalb des Wohnkantons oder mittels zinslosen, nach Erwerbsaufnahme rückzahlbaren Ausbildungsdarlehen, die Rückzahlungsraten und -dauer abgestimmt auf die persönlichen Verhältnisse nach Erwerbsaufnahme. Der Stiftungsrat kann im eigenen Ermessen auf die teilweise oder vollständige Rückzahlung von Ausbildungsdarlehen verzichten. Die Stiftung kann, analog Absatz 2, in gleicher Weise Weiterbildungen von Anspruchsberechtigten gemäss Abs. 1 unterstützen oder finanzieren. Die Stiftung kann auch andere Institutionen und Aktionen Dritter mit der genannten Zielsetzung unterstützen.