Bewertung KEB Schweiz (Kinder entdecken die Bibel)
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KEB Schweiz (Kinder entdecken die Bibel) in Bubikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KEB Schweiz (Kinder entdecken die Bibel)
1. Der Verein bezweckt die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus unter Kindern und Teenagern, fördert sie in ihrem Glauben und bringt sie mit bestehenden christlichen Gemeinden in Verbindung. 2. Der Verein erreicht seine Ziele im Allgemeinen durch a) Verkündigung von Gottes Wort in Veranstaltungen für Kinder und Teenager, Bibelkurse, internet-basierte Angebote und sonstige Medien; b) Schulung und Beratung; c) Herstellung sowie entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Unterlagen, Material und Literatur, soweit sie dem in Abs. 1 genannten Zweck dienlich sind. 3. Bei der Verfolgung seines Zwecks arbeitet der Verein zusammen mit Gemeinden, Werken sowie Einzelpersonen a) in der Schweiz; b) im Ausland; dort insbesondere mit bestehenden KEB-Organisationen und deren Zusammenschlüssen, und zwar dadurch, dass er Mitarbeitende aussendet oder anderweitige Unterstützung gewährt, soweit diese dem oben niedergelegten Vereinszweck entsprechend verwendet wird. 4. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.