Bewertung Felix Platter-Stiftung für Forschung und Innovation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Felix Platter-Stiftung für Forschung und Innovation in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Felix Platter-Stiftung für Forschung und Innovation
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung und Förderung von Aufgaben, Tätigkeiten und Projekten der Altersmedizin am FELIX PLATTER. In Verfolgung dieses Zwecks kann die Stiftung namentlich Forschungs- und Innovationsprojekte planen, durchführen oder unterstützen; Projekte planen und durchführen, welche das Wohlbefinden im Alter von Patientinnen und Patienten verbessern sowie deren Rehabilitation erleichtern; Projekte planen und durchführen, die der Basler Bevölkerung praktisch umsetzbare Erkenntnisse der aktuellen Forschung alltagstauglich vermitteln. Die Stiftung verfolgt im Übrigen weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Durch das Reglement können Stiftungsmittel als Sonderfonds für einzelne der genannten Aufgaben ausgesondert und diese Aufgaben aus diesen Fonds gemäss Bestimmungen des Reglements bestritten werden.