Bewertung The Football Forum (TFF)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für The Football Forum (TFF) in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über The Football Forum (TFF)
Zweck des Vereins ist die Sicherstellung der höchsten Qualität von Dienstleistungen zum Wohl von Fussballspielern, die Vertretung der Vereinsmitglieder und der Schutz und die Förderung von deren Rechten und Interessen, sowie die Förderung der Zusammenarbeit verschiedener mit der Karriere, der Förderung und der Betreuung von Fussballspielern betrauter Fachgruppen, insbesondere: a. Die Erarbeitung und Vertretung gemeinsamer Positionen aller Mitglieder; b. Die Entwicklung und Implementierung von Branchen--Qualitätsstandards für alle Mitglieder, insbesondere zur Förderung von hohen Standards, was die berufliche Kompetenz und das ethische Verhalten im Beruf von Agenten und Intermediären betrifft; c. Die Erbringung von qualitativ hochwertigen Ausbildungsprogrammen für seine Mitglieder; d. Die Erbringung sinnvoller Dienstleistungen zum Wohl seiner Mitglieder; e. Wahrung der Rechte und Interessen von Agenten / Intermediären, Agenten-Vereinigungen, Spielern und anderen im Verein vertretenen Fachgruppen im Bereich des professionellen Fussballsports; f. Die Koordinierung und Vertretung dieser Interessen insbesondere gegenüber staatlichen Stellen und Sportverbänden und die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen; g. Die Weiterleitung von Informationen an seine Mitglieder über relevante regulatorische und politische Entwicklungen; h. Ein konstruktiver und permanenter Dialogpartner für alle Stakeholder im Berufsfussball zu sein. Der Verein kann alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, seinen Zweck zu fördern, oder die damit im Zusammenhang stehen. Er kann im In- und Ausland Niederlassungen und Vertretungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Er kann Rechte im Bereich des geistigen Eigentums oder des gewerblichen Rechtsschutzes entwickeln, erwerben, halten, veräussern, sich Lizenzen auf solche Rechte einräumen lassen oder entsprechende Lizenzen gewähren. Die Mitglieder sind der Überzeugung, dass eine enge und konzentrierte Zusammenarbeit wichtig ist, um die mit ihrer Mitgliedschaft verfolgten Ziele zu erreichen. Sie verpflichten sich daher gegenseitig und gegenüber dem Verein, keinem anderen Verein und/oder keiner anderen Organisation anzugehören, welche Ziele verfolgen, die mit den Zielen des Vereins ganz oder teilweise vergleichbar sind. Insbesondere werden die Mitglieder keinem Verein und keiner Organisation angehören oder mit einem solchen Verein oder Organisation assoziiert sein, welcher Mitglieder aus mehreren Staaten hat und für sich in Anspruch nimmt, diese Mitglieder auf internationaler Ebene zu repräsentieren und Tätigkeiten verfolgt, die den gleichen oder ähnlichen Leistungsumfang haben, wie diejenigen welche vom Verein verfolgt werden. Der Vorstand ist berechtigt, im Einzelfall Ausnahmen hiervon einzuräumen. Aufgrund anderweiter Verpflichtungen, denen sie unterworfen sind, sind Spieler generell von der Verpflichtung aus diesem Absatz 3 befreit. Der Verein führt kein kaufmännisches Gewerbe.