Bewertung Cook Mgt SA
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Cook Mgt SA in St. Niklaus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Cook Mgt SA
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Schweiz und im Ausland im Erwerb, Besitz, der Verwaltung, der Geschäftsführung und der Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie im Management von Hotelgesellschaften. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären auch Darlehen gewähren und/oder sich solidarisch verpflichten, für Darlehen bürgen oder sich für Darlehen, die Dritten ihren Aktionären gewährt werden, verbürgen.









