Bewertung Bahnhof & Mobilität AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bahnhof & Mobilität AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bahnhof & Mobilität AG
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit rein gemeinnützigem und kulturellem Charakter. Sie bezweckt die Förderung von sozialen Projekten im öffentlichen Interesse. Insbesondere betreibt sie die SOS Bahnhofhilfe in verschiedenen Bahnhöfen der Schweiz. Die Gesellschaft handelt nach gemeinnützigen Grundsätzen und strebt keine wirtschaftlichen Vorteile für ihre Aktionäre an. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss darf nur im Rahmen des statutarischen Zweckes der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie kommerzielle, finanzielle und andere Tätigkeiten ausüben, soweit diese mit dem gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.