Bewertung BARNEO AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BARNEO AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BARNEO AG
Die Gesellschaft bezweckt einerseits das Halten und Verwalten von Beteiligungen in anderen Unternehmen und andererseits Dienstleistungen aller Art in der Reisebranche. Im Weiteren Dienstleistungen aller Art bei Expeditionen, in der Logistik und im Eventmanagement am nördlichen Polarkreis, beinhaltend die Organisation von Transporten und Flugzeugen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im in- und Ausland beteiligen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen, Wertschriften und Liegenschaften erwerben, verwerten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Vorbehaltlich gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen kann die Gesellschaft sowohl für den eigenen Gebrauch als auch für den Gebrauch Dritter Immobilien erwerben, besitzen und verwalten. Die Gesellschaft kann ausserdem alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen.