Bewertung BTSC Gebäudetechnik GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BTSC Gebäudetechnik GmbH in Zuchwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BTSC Gebäudetechnik GmbH
Planung, Konzeption, Ausführung sowie Controlling von haustechnischen Anlagen aller Art, insbesondere im Bereich Neubau, Umbau, Erhalt und Service. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind, ferner ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten direkte oder indirekte Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedweder Art, ob entgeltlich oder nicht.