Bewertung AN-NYA Foundation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für AN-NYA Foundation in Glarus Nord wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über AN-NYA Foundation
Der Zweck der Stiftung besteht darin, die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und das Stiftungsvermögen für die Förderung einer sicheren und bezahlbaren operativ-chirurgischen und anästhesiologischen Versorgung weltweit zu verwenden. Insbesondere engagiert sich die Stiftung in der Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Medizin, hauptsächlich in Schwellen- und Entwicklungsländern. Ein Schwerpunkt wird auf die operativen Disziplinen wie beispielsweise die Allgemeine und spezialisierte Chirurgie, Gynäkologie & Geburtshilfe etc. inklusive Diagnostik, Anästhesie, intra- und perioperativer Behandlung und Pflege etc. gelegt. Die Stiftung kann im In- und Ausland alle Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen sowie Hilfeleistungen jeglicher Art ergreifen, die dem Stiftungsrat zur Erreichung des Stiftungszwecks geeignet erscheinen. Die Stifter behalten sich ausdrücklich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks im Rahmen der Gemeinnützigkeit gemäss Art. 86a des schweizerischen Zivilgesetzbuches vor. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]