Bewertung SEEBÜHNE ZIMMERBERG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SEEBÜHNE ZIMMERBERG in Horgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SEEBÜHNE ZIMMERBERG
Der Verein bezweckt die Unterstützung, Organisation und Durchführung diverser kultureller Veranstaltungen, insbesondere der am Zürichsee stattfindenden Veranstaltungen der SEEBÜHNE ZIMMERBERG. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen des Vereinszwecks - direkt oder indirekt - folgende unterstützende, nicht abschliessend aufgezählte Tätigkeiten möglich: a) Verkauf von Tickets, b) Herstellung und Verkauf von Werbeartikeln wie z.B.Textilien, Souvenirs usw., c) Handel mit Ton- und Bildrechten, d) Herstellung von Ton- und Bildträgern, e) Verkauf von Getränken und Esswaren. Der Verein ist bestrebt, eine geschützte Marke zu erlangen. Diese kann er zur Förderung des Vereinszweckes einsetzen und vermarkten. Er kann den hier umschriebenen Zweck erfüllen, indem er mit anderen Organisationen und Unternehmungen zusammenarbeitet. Insbesondere kann er zur Zweckerreichung Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen juristischen Personen oder Gesellschaften beteiligen.